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Stecker-Solargeräte anschließen und anmelden: Was ist zu beachten?
Steckerfertige PV-Anlagen, auch Mini-PV, Balkon-PV oder Plug and Play-PV genannt, bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Chance, an der Energiewende teilzunehmen. Sie haben eine maximale Wechselrichter-Scheinleistung von 600 VA und unterliegen künftig den Sicherheitsanforderungen und der Prüfung, die durch die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert werden. Die aus einem oder wenigen PV-Modulen und einem Wechselrichter bestehenden Solargeräte können unter folgenden Bedingungen an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden.
Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen oder fest angeschlossen werden. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Bitte kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber. Diesen finden Sie auf Ihrer Strom-Jahresrechnung oder Ihrem Stromzähler. Die Bundesnetzagentur stellt außerdem eine Übersicht der Netzbetreiber zur Verfügung.
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden
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