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13.02.2002
Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
Die Geräte müssen nach der DIN-Norm 14604 zertifiziert sein. Für die Installation sind in der Regel die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich; die Bewohnerinnen und Bewohner müssen dafür sorgen, dass die Geräte betriebsbereit sind.
Nach der DIN-Norm 14676, die den Landesbauordnungen zugrunde liegt, sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten.
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